Konten: Alle Betreuten brauchen zukünftig ein eigenes Konto. Wir haben deshalb alle Betreuer angeschrieben. Die meisten haben schon ein Konto eingerichtet.
Obwohl der LWL in seinen Info-Schreiben nun doch mitteilt, dass Betreute nicht unbedingt ein eigenes Konto brauchen, raten wir doch dringend dazu, damit Sie als Betreuer einen differenzierten Nachweis der Vermögensverhältnisse gewährleisten können.
Wir wollen Ihnen zur Erleichterung vorschlagen, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Versorgung durch ein SEPA-Mandat von diesem Konto abbuchen zu lassen. Dazu brauchen wir die Angabe einer Kontoverbindung.
Auch Ihre Überweisung des persönlichen Barbetrages und der Bekleidungspauschale sowie ggfs. eines Teils des Arbeitsentgeltes (in der Höhe wie bisher) auf das Eigengeldkonto in der Gruppe soll so stattfinden.
Wohn- und Betreuungsvertrag (August 2019): Für alle Bewohner muss ein neuer Wohn- und Betreuungsvertrag geschlossen werden. Wir senden Ihnen diesen Vertrag zu, sobald die Kosten ermittelt sind, die in diesen Vertrag aufgenommen werden. Da wir ca. 600 Verträge bearbeiten müssen, wird das bis September dauern. Sie bekommen voraussichtlich vorher schon eine Mietbescheinigung, die Sie für den Antrag auf Grundsicherung benötigen.
Rentenumleitung (September 2019): Wenn Bewohner Rente erhalten, muss bei der Rentenkasse ab 2020 die Umleitung der Rente vom derzeitigen Kostenträger (i.d.R. der LWL) auf das persönliche Konto des Bewohners veranlasst werden. Dazu ist es notwendig, beide Kontonummern mitzuteilen: (LWL: DE53 4005 0150 0000 4097 06, Sparkasse Münsterland Ost, außerdem die Kontonummer des Bewohnerkontos). Wenn der LWL nicht Kostenträger ist, müssen Sie beim zuständigen Kostenträger nachfragen.
Die Umleitung der Rente auf das eigene Konto können Sie bei der Rentenkasse formlos oder online beantragen unter Beifügung einer Kopie der Bestellungsurkunde. Bitte prüfen Sie außerdem, zu welchem Zeitpunkt die Rente auf das Konto überwiesen wird (Monatsanfang oder Monatsende), damit das Konto auch ab dem 01.01.2020 gedeckt ist.
Grundsicherung (September 2019): Der LWL hat empfohlen, einen Grundsicherungsantrag bis zum 30.09.2019 zu stellen, auch wenn bis dahin vielleicht noch nicht alle benötigten Bescheinigungen vorliegen. Zuständig ist das örtliche Sozialamt an dem Ort, an dem der Bewohner vor der ersten Heimaufnahme zuletzt gewohnt hat. Die Information darüber hat der LWL. Sie können dort ggfs. nachfragen. Der LWL informiert von sich aus die zuständigen Sozialämter, die dann die Bewohner und die Betreuer anschreiben. Das soll bis spätestens Ende September geschehen. Sie sollten also Post erhalten vom zuständigen Sozialamt für die Beantragung von Grundsicherung. Sie als gesetzliche Betreuer müssen den Grundsicherungsantrag stellen. Wichtig ist dabei die Beantragung sogenannter Mehrbedarfe für Mobilitätseinschränkungen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“), Mittagsverpflegung in Werkstätten und besonders teure Sondernahrung). Wenn Sie Fragen dazu haben oder Hilfe benötigen zum Ausfüllen des Antrages, dann wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt.
Von uns werden Sie folgende Bescheinigungen erhalten: Kopie Personalausweis, Kopie Schwerbehindertenausweis, Mietbescheinigung, Bescheinigung WfbM-Lohn, Bescheinigung „Teilnahme am Mittagessen der WfbM oder einem vergleichbarem Anbieter“, Nachweis über Geld und Vermögen der Bewohner in der Gruppe (Verwahrgeldkonten), ggfs. weitere Bescheinigungen wg. einzelner Mehrbedarfe. – Für Einkommen und Vermögen, das nicht durch uns für Bewohner verwaltet wird, können wir natürlich keine Bescheinigungen erstellen.
Blindengeld ist nicht als Einkommen zu werten.
Geld von der Stiftung Anerkennung und Hilfe wird als geschütztes Vermögen ebenfalls nicht angerechnet, muss dann aber auch auf einem eigenen Konto geführt und dokumentiert werden. Kindergeld wird nur als Einkommen gewertet, wenn Bewohner das Kindergeld selbst erhalten.
Unser InfoBrief Wohnen Nr.2-2019 vom 10.07.19 (Auszug) als PDF zum Ausdrucken