Der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) informiert mit dieser Broschüre über die Änderungen, die seit dem 1.1.2020 in Kraft getreten sind.
Viele Fragen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschäftigen uns, besonders im Bereich Wohnen. Hier unsere neuesten Informationen für Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer:
Zukünftig werden in jedem Fall existenzsichernde Leistungen (Wohnen, Unterkunft, Verpflegung, Kleidung) von den Fachleistungen (Betreuungsstunden) getrennt.
Aufgrund der Vorgaben im Bundesteilhabegesetz (BTHG) muss in NRW ein neuer Landesrahmenvertrag zwischen den Verbänden der Einrichtungen und den Landschaftsverbänden geschlossen werden. Nach eineinhalb Jahren Verhandlung liegt dieser Vertrag im Entwurf nun vor.